Quorum für Untersuchungsausschuss künftig wie im Grundgesetz
Eine Verfassungsänderung zum Schutz der parlamentarischen Demokratie: Der rheinland-pfälzische Landtag hat heute in namentlicher Abstimmung mit großer Mehrheit zwei Gesetzentwürfe angenommen, die die Fraktionen von SPD, CDU sowie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemeinsam eingebracht hatten. Im Kern wird damit das Quorum zur Einsetzung von Untersuchungsausschüssen analog zum Grundgesetz und zu anderen Bundesländern von einem Fünftel auf ein Viertel der Abgeordneten geändert.
In seiner Rede im Plenum dazu sagte Michael Hüttner, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion: „Wir treffen heute mit den Stimmen der demokratischen Fraktionen, die im kommenden Landtag sitzen werden, eine Entscheidung zum Schutz der parlamentarischen Demokratie.“ Dabei ging er mit einem bildlichen Vergleich auch auf die Notwendigkeit der Anpassung sowie des Zeitpunkts ein und betonte: „Es ist nicht klug, ein Unglück abzuwarten, um danach zu handeln. Wenn man weiß, dass eine Kreuzung gefährlich ist, stellt man ein Schild auf – und wartet nicht, bis es verheerend kracht. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, beschließen wir heute.“
Zum Abschluss seiner Rede fasste er zusammen: „Erstens: Das Quorum für einen Untersuchungsausschuss wird auf den Wert im Grundgesetz angepasst. Zweitens: Die Regelung beschneidet einen eingesetzten Untersuchungsausschuss in keinerlei Rechten. Drittens: Wir beschließen die Änderung, um einen Missbrauch des Untersuchungsrechts zu erschweren und die Arbeitsfähigkeit von Parlament und Regierung zu schützen. Es ist kein Gesetz gegen eine einzelne Fraktion, es ist ein Gesetz für Demokratie und Parlament.“
Veröffentlicht am 08.05.2026.






















































